Der Kaminkehrer: Ihr Sicherheits-, Umwelt- und Energieexperte

Ihr Kaminkehrermeister

Werner Marxer

Heizen mit Holz

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Richtig verwendet ist Holz ein umweltgerechter Brennstoff. Mit qualitativ hochwertigem Holz aus Ihrer Region, einer modernen Feuerungsanlage und sachgerechter Handhabung tragen Sie dazu bei, dass die Feuerstätte für behagliche Wärme sorgt und das Klima nicht schädigt.

Beim Anheizen eines Ofens ist es wichtig, schnell eine hohe Temperatur zu erreichen, das gelingt am besten mit dünn gespaltenem trockenen Holz und den handelsüblichen Holzanzünder. GERADE IN DIESER PHASE MÜSSEN SIE FÜR AUSREICHEND VERBRENNUNGSLUFT SORGEN.

Auch im Normalabbrand sollte die Luftzufuhr nicht zu klein eingestellt sein. Ebenso wie die Holzscheite nicht zu dick.
Lesen Sie die Anleitung Ihres Ofens.

Packen Sie Ihren Ofen nicht zu voll. Es entstehen zuviel unverbrannte Gase. Es schadet Ihren Ofen und der Umwelt.

Kontrollieren Sie sich selber:
Die Luftzufuhr am Ofen ist richtig eingestellt, wenn das Innere des Ofens hell und ohne schwarze Rußablagerung ist. Eine gute saubere Verbrennung hinterlässt feine helle Asche. Sind größere Mengen unverbrannter Rußpartikel entstanden, deutet dies auf eine unvollkommene Verbrennung hin. Schlecht sind dunkler Rauch und übermässig viel Ruß. Verschmutzungen an den Innenwänden Ihres Ofens führen zu einer schlechteren Wärmeabgabe an den Raum.

Beachten Sie Ihren Ofen, denn er spendet Ihnen behagliche Wärme

Bei Fragen und Interesse für Information stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.
Tel: 08377-928935


Aufstellen von Feuerstätten

Änderung der Bayr. Bauordnung.



Um in der Praxis einen Überblick von Änderungen an Feuerstätten und Abgasanlagen zu haben und den Belangen des Brandschutzes und der Betriebssicherheit von Feuerungsanlagen Rechnung zu tragen, wurde der Art. 78 Abs. 3 des Baugesetzes neu gefasst. Art. 78 Abs. 3 Feuerstätten dürfen erst in Betrieb genommen werden, wenn der Bezirkskaminkehrermeister die Tauglichkeit und die sichere Benutzbarkeit der Abgasanlagen bescheinigt hat; ortsfeste Verbrennungsmotoren und Blockheizkraftwerke dürfen erst dann in Betrieb genommen werden, wenn er die Tauglichkeit und sichere Benutzbarkeit der Leitungen zur Abführung von Verbrennungsgasen bescheinigt hat.


Somit dürfen neu errichtete oder wesentlich geänderte Feuerstätten, Heizungsanlagen und Abgasanlagen, unabhängig von der Bauart oder dem jeweils eingesetzten Brennstoff erst dann in Betrieb genommen werden, wenn der Bezirkskaminkehrermeister die Tauglichkeit und sichere Benutzbarkeit der Abgasanlage geprüft und bescheinigt hat.

Sinnvoll wäre es, bereits vor Maßnahmebeginn eine Abstimmung der geplanten Vorhaben mit dem Bezirkskaminkehrermeister durchzuführen.


Neuregelung für Holzfeuerstätten

Neue Regeln für Feuerstätten:

- Wer wird betroffen sein?

- Was muss ich jetzt machen?

Mit der Revision der ?Ersten Verordnung zur Durchführung
des Bundesimmissionsschutzgesetzes? - kurz 1. BImSchV -
plant der Gesetzgeber, erstmals auch die Emissionen von
Kleinstfeuerungsanlagen wie z.B. dem klassischen Kaminoder
Kachelofen zu regeln. Hintergrund der Verordnung ist
im Wesentlichen der Feinstaubausstoß häuslicher Feuerstätten,
wobei rund 2/3 der Gesamtemissionen durch
Geräte, die 20 Jahre und älter sind, verursacht werden.

Der Entwurf zur 1. BImSchV wird voraussichtlich noch in
diesem Jahr dem Kabinett zugeleitet und muss anschließend
noch vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet
werden. Nachstehend einige Erläuterungen zu den wichtigsten
Punkten der geplanten Neuregelungen nach
derzeitigem Kenntnisstand:

Welche Geräte sind betroffen?

Die neue Verordnung bezieht sowohl Alt- als auch Neugeräte
ein und sieht moderate Übergangsfristen vor.

Wie sind die Regelungen für Altgeräte?

Die neue 1. BImSchV wird zunächst einmal Emissionsgrenzwerte
festlegen. Für bereits installierte Feuerstätten
gelten nach dem Verordnungsentwurf dann die folgenden
Regelungen mit moderaten Übergangsfristen:

1. Die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte muss nachgewiesen
werden. Dies bedeutet jedoch nicht automatisch
eine vor Ort Messung durch den Schornsteinfeger. Denn
alle in Deutschland in Verkehr gebrachten Feuerstätten
sind seit jeher einer so genannten Typenprüfung zu unterziehen.
Hierbei wurden zum Teil auch die
Emissionswerte gemessen und liegen damit dem Hersteller
so bereits in vielen Fällen vor. Ab Anfang 2008
wird es auch eine Online-Datenbank geben, in der Endverbraucher,
Schornsteinfeger und Behörden das
Einhalten der geplanten Emissionsgrenzwerte einzelner
Feuerstätten und die sich daraus ergebenden Maßnahmen
und Möglichkeiten abfragen können.
Übrigens befindet sich auf jedem Gerät ein Typenschild,
das neben dem Herstellernamen auch den Gerätetyp
benennt.

2. Werden die Emissionsgrenzwerte nicht eingehalten, besteht
die Möglichkeit zur Nachrüstung, beispielsweise mit
Vorrichtungen zur Emissionsminderung (Filter). Diese
sind bereits schon heute erhältlich.

3. Auch kann der Austausch des alten, emissionsträchtigen
Gerätes gegen eine neue Feuerstätte mit hohem Wirkungsgrad
und geringen Emissionen vorgenommen
werden. Rund 2/3 aller bereits installierten Feuerstätten
stehen frei und sind nicht fest eingebaut, so dass der
Austausch ohne viel Aufwand erfolgen kann. Aber selbst
ummauerte Heizeinsätze z.B. in Kachelöfen können in
vielen Fällen problemlos ersetzt werden. Selbst dies
rechnet sich in vielen Fällen.

4. Erst wenn die Emissionsgrenzwerte nicht eingehalten
werden und die Nachrüstung bzw. der Austausch nicht
gewünscht wird, droht für entsprechende Altgeräte die
Stilllegung.

Wichtig: Die Übergangsfristen für Altgeräte
Für Altgeräte greifen die neuen Regelungen ? so der derzeitige
Planungsstand ? erst ab 2015! Der
Verordnungsentwurf richtet sich dabei nach dem Jahr der
Typenprüfung.

Die ersten Geräte, die von den geplanten Maßnahmen betroffen
sein werden, sind Öfen, die vor dem 1. Januar 1975
der Typenprüfung unterzogen wurden ? und damit im Jahre
2015 bereits 40 Jahre und älter sind. Weitere drei Stufen
für unterschiedliche Jahre der Typenprüfung folgen bis Anfang
2025.

Die letzte Stufe, die nach derzeitiger Planung mit dem Jahreswechsel
2024/2025 kommt, umfasst alle Geräte, die ab
1995 bis zum In-Kraft-Treten der Novelle geprüft wurden.

Durch die klare Regelung der Übergangfristen erhält der
Verbraucher Planungssicherheit und kann sich langfristig
auf die durchzuführenden Maßnahmen vorbereiten.

Rechnet sich der Austausch von Altgeräten überhaupt?

Moderne Geräte verbrauchen aufgrund des höheren Wirkungsgrades
weniger Brennstoff. Damit ist CO2-neutrales
Heizen mit Holz auch unter den neuen Auflagen wirtschaftlich
interessant und ökologisch sinnvoll. Der Austausch von
veralteten Feuerstätten schont den Geldbeutel und hilft der
Umwelt.

Wird es bei den Altgeräten auch Ausnahmen geben?

Ja ? Ausnahmen sind geplant. So sind private Kochherde,
Backöfen, Badeöfen, offene Kamine sowie Öfen, die vor
1950 errichtet wurden, von der neuen 1. BImSchV ausgenommen.

Wie sind die Regelungen für Neugeräte?

Die neue 1. BImSchV gilt selbstverständlich auch für Neugeräte.

Sie sieht zwei Stufen für die einzuhaltenden
Emissionsgrenzwerte vor, wobei die erste Stufe unmittelbar
mit In-Kraft-Treten der neuen Verordnung verknüpft ist. Die
zweite Stufe beginnt dann im Jahre 2015 mit niedrigeren
Grenzwerten.

Demnach muss auch für Neugeräte die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte
nachgewiesen werden. Dies bedeutet
wie bei den Altgeräten jedoch nicht automatisch eine vor
Ort Messung durch den Schornsteinfeger. Die Ergebnisse
der Staubmessungen im Rahmen einer Typenprüfung sind
hier ebenfalls als Nachweis ausreichend. Entsprechende
Angaben zum Hersteller und um welchen Gerätetyp es sich
handelt, sind auf dem Typenschild am Gerät angebracht.
Dies ermöglicht es, die Einhaltung der Grenzwerte beim
Hersteller anzufragen oder ab Anfang 2008 in der neuen
HKI-Datenbank zu recherchieren.

Wichtig: Geräte, die die Anforderungen der 1. Grenzwertstufe
erfüllen, genießen Bestandsschutz und dürfen auch
nach In-Kraft-Treten der 2. Stufe weiter betrieben werden!

Als Faustregel gilt: Die meisten der heute im Verkauf befindlichen
Geräte erfüllen die geplanten Anforderungen der
ersten Stufe ? und zwar unabhängig von der Preisklasse.

Diesen Geräten droht weder Stilllegung noch Filterzwang
oder Austausch. Zum Nachweis der Einhaltung der
Emissionsgrenzwerte gibt es verschiedene Möglichkeiten,
wie beispielsweise das Zertifikat ?DINPlus geprüft?.
Nicht der Preis entscheidet, sondern die Technik
Die Geräte-Emissionen sind nicht von dem Preis des Gerätes
abhängig, sondern von der Gerätetechnik, die in den
vergangenen Jahren beachtliche Fortschritte gemacht hat.
Dies gilt sowohl in Bezug auf die Emissionen als auch hinsichtlich
der Steigerung des Wirkungsgrades. Fabrikneue
Kaminöfen, Heizkamine und Kachelöfen verursachen heute
nur noch einen Bruchteil der Emissionen von Feuerstätten,
die in den 1970er Jahren produziert worden sind. Alle auf
dem deutschen Markt befindlichen Geräte werden von unabhängigen
Feuerstätten-Prüfstellen einer ausführlichen
technischen Untersuchung unterzogen, die auch heutzutage
das Emissionsverhalten im Rahmen der bereits
erwähnten Typenprüfung dokumentiert.
HKI-Online-Datenbank gibt Auskunft über den technischen
Stand von Feuerstätten.

Durch eine Optimierung der Verbrennungstechniken sind in
den letzten Jahren bereits erhebliche Verminderungen der
Emissionen von Feuerstätten für feste Brennstoffe erzielt
worden. Damit Endverbraucher, Schornsteinfeger und Behörden
das Einhalten der geplanten Emissionsgrenzwerte
einzelner Feuerstätten und die sich daraus ergebenden
Maßnahmen und Möglichkeiten abfragen können, bietet der
HKI-Verband ab 2008 eine entsprechende Online-
Datenbank zur Recherche an.

Was sollte ich jetzt tun?

Sind Sie bereits Besitzer einer Feuerstätte, sollten Sie abwarten.
Denn die neue 1. BImSchV muss noch vom
Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Dementsprechend
stehen auch die zu erwartenden Regelungen
noch nicht endgültig fest.

Planen Sie die Anschaffung einer neuen Feuerstätte, sollten
Sie beim Kauf nach den Emissionswerten der
Feuerstätte fragen oder auf das DINPlus-Zeichen und andere
Zertifikate achten. Nutzen Sie zudem ab Januar 2008 die
neue HKI-Online Datenbank, um sich über Eigenschaften
Ihres Gerätes zu erkundigen.





Bundesland: Bayern
- Zentralinnungsverband (ZIV) -

Werner Marxer

Kaminkehrermeister Energieberater (HWK)
Seelenbergweg 10
87647 Unterthingau
Tel.: 08377 928935
Fax.: 08377 928936
Homepage: Klick
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